Wieso ist das überhaupt möglich?
§ 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wurde vom deutschen Gesetzgeber im Rahmen der Reform des Versicherungsvertragsrechts verabschiedet. Die Reform trat mit dem Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG-Reform) am 1. Januar 2008 in Kraft. Die Reform des Versicherungsvertragsrechts wurde durch den Deutschen Bundestag verabschiedet und von der Bundesregierung eingebracht. Es war eine umfassende Novellierung des VVG, die sowohl den Verbraucherschutz stärken als auch die Rechtsklarheit und -sicherheit für Versicherungsnehmer und -unternehmen erhöhen sollte.